Erziehungsberatung/Familienberatung
Wenn Sie unsicher sind, wie Sie mit oder bei Problemen mit Ihren Kindern umgehen sollen, dann kann Beratung sinnvoll sein. Dabei kann es sich um allgemeine Erziehungsfragen handeln oder um spezielle Fragen (z.B. zu Einnässen, aggressive Verhaltensweisen etc.).
Elternberatung nach §95 (bei einvernehmlicher Scheidung)
Wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben, ist diese Form der Beratung verpflichtend. Beratung zur Besuchsregelung oder wie Sie Ihren Kindern den Umgang mit der neuen familiären Situation erleichtern können, werden dabei besprochen.